Übersetzungsbüro
Engin GmbH
Seit 1973 ihr zuverlässiger Partner für Übersetzungen &
Dolmetschen im Bereich Industrie, Handel und Behörden!
Übersetzungsbüro AGB´s
AGB´s des Übersetzungsbüro Engin GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersetzungsbüro Engin GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Das Übersetzungsbüro ENGIN GmbH (nachfolgend ENGIN GmbH) erbringt seine Dienste gegenüber seinen Auftraggebern ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die ENGIN GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ENGIN GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Ge-schäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers Dienstleistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.
(3) Bei kaufmännischen Auftraggebern, die nicht Verbraucher sind, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Leistungsumfang
Die sprachmittlerische Tätigkeit wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die ENGIN GmbH spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.) bzw. über die Umstände der Dolmetscharbeiten (beteiligte Personen, erforderliche sprachliche Spezifika und Termino-logie, Modalitäten etc.) zu unterrichten.
(2) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der ENGIN GmbH einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
(3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung bzw. zur sorgfältigen Vorbereitung der Dolmetscherleistungen not-wendig sind (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.), hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe der ENGIN GmbH zur Verfügung zu stellen.
(4) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung der vorstehenden Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Mängelbeseitigung
(1) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss von dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung geltend gemacht werden. Werden innerhalb dieser Frist keine Mängel der Leistung gerügt, so gilt die Übersetzung als ordnungsgemäß ab-genommen.
(2) Enthält eine Übersetzung Mängel, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche auftraggebereigene Terminologie zurückzuführen sind, so fallen diese Mängel nicht in den Verantwortungsbereich der ENGIN GmbH.
(3) Rügt der Auftraggeber innerhalb der Frist des vorstehenden Absatz (1) einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch die ENGIN GmbH (Nachbesserung).
(4) Die Mängel sind von dem Auftraggeber so genau wie möglich zu be-zeichnen. Der Auftraggeber hat gleichzeitig mitzuteilen, innerhalb welcher Frist die Mängel beseitigt werden sollen. Die ENGIN GmbH wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im übrigen innerhalb angemessener Frist, vor-nehmen.
(5) Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist die ENGIN GmbH berechtigt, auf Basis der von dem Auftraggeber wiederum genau bezeichneten Mängel die Übersetzung ein zweites Mal nachzubessern.
(6) Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt.
(7) Bei einer Rückgängigmachung des Vertrages fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an die ENGIN GmbH zurück.
5. Haftung
(1) Die ENGIN GmbH haftet nur dann auf Schadensersatz, wenn ihr oder ihren Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Diese Freizeichnung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus der Übernahme einer Garantie durch den Anbieter oder aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen diese Freizeichnung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränken würde, dass die Erreichung des Vertragszwecks ge-fährdet ist.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen der ENGIN GmbH.
6. Vertraulichkeit
Die ENGIN GmbH verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Datenschutz
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die ENGIN GmbH personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie ggf. seiner bei Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten übermittelt, soweit dies für die Begründung des Vertrags-verhältnisses, die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen sowie die Abrechnung erforderlich oder sonst nach Rechtsvorschriften zulässig ist.
8. Vergütung und Lieferumfang
(1) Dolmetscherdienste und Übersetzungen sind Leistungen, die grundsätzlich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen sind.
(2) Die Vergütung der Leistungen der ENGIN GmbH richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hier-bei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
(4) Falls nicht anders vereinbart, wird der Umfang der Übersetzung anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 50 Zeichen inklusive Leerzeichen. Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet.
(5) Dolmetschertätigkeiten werden nach Stunden berechnet, wobei die letzte Stunde aufgerundet wird, oder nach Tagespauschalen. Bei Dolmetscharbeiten wird die erforderliche Reisezeit, die Reisekosten und eventuelle Tagesspesen für Übernachtung und Verpflegung zusätzlich berechnet.
9. Kündigung durch den Auftraggeber
Im Falle der Kündigung eines Vertrages über die sprachmittlerische Tätigkeit der ENGIN GmbH durch den Auftraggeber trägt dieser die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung angefallenen und nicht mehr abwendbaren, durch den gekündigten Vertrag bedingten Kosten. Hierbei dürfen alle Zahlungen einschließlich der Restabgeltung die Vergütung im Falle eines ungekündigten Vertrages nicht übersteigen.
10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ENGIN GmbH. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Die ENGIN GmbH hat das Urheberrecht an der Übersetzung.
Der Auftraggeber garantiert, dass durch die Übersetzung oder sonstige Leistungen und deren späteren Gebrauch durch den Auftraggeber keine Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt im Verletzungsfalle die ENGIN GmbH und gegebenenfalls neben der ENGIN GmbH persönlich haftende Personen von allen Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich vertretbarer Rechtsverfolgungskosten) frei.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der ENGIN GmbH.
12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zwecke am Nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
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