Dolmetscher für das Jugendamt

Die Dolmetschtätigkeit für das Jugendamt und angegliederte Einrichtungen ist eine Form des Behördendolmetschens. Neben der Tätigkeit für die zahlreichen anderen Institutionen, bei denen unsere Dolmetscher zum Einsatz kommen, gehört seit Jahrzehnten das Dolmetschen bei Jugendämtern und angeschlossenen Einrichtungen wie Clearinghäusern, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Wohnheimen und Wohngruppen zu den sensibelsten und mitunter verantwortungsvollsten Einsatztätigkeiten.

Hier sind, wie auch bei allen anderen Dolmetschertätigkeiten, neben allen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen wie:

  • Perfekte muttersprachliche Kenntnisse von Ausgangs- und Zielsprache
  • Kenntnisse juristischer, psychologischer und medizinischer Fachbegriffe
  • Fundiertes Sachwissen zu den politischen Situationen von Herkunftsländern
  • Umfassendes Hintergrundwissen zu den unterschiedlichen Landeskulturen

Folgende weitere Eigenschaften unverzichtbar:

  • Soziale Kompetenz
  • Sensibilität
  • Empathie

In Kombination mit:

  • Professioneller Distanz
  • Verschwiegenheit
  • Neutralität

Als erfahrener Sprachdienstleister können wir Ihnen aufgrund eines ausgesuchten Teams an kompetenten Sprachexperten den geeigneten Dolmetscher für die verschiedensten Einsätze bei und für Jugendämter/n zur Verfügung stellen.

Wofür gibt es Dolmetscher beim Jugendamt?

Dolmetscher für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Zu den wichtigsten Aufgaben von Jugendämtern, bei denen Dolmetscher hinzugezogen werden müssen, gehören die Inobhutnahme, Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, also von Personen, die noch nicht volljährig sind und ohne Begleitung von Sorgeberechtigten aus ihrem Heimatland nach Deutschland geflüchtet sind oder dort zurückgelassen wurden. Hier umfasst die Arbeit eines Dolmetschers das:

  • Dolmetschen bei vorläufiger Inobhutnahme und Unterbringung in Clearinghäusern
  • Dolmetschen beim Erstscreening (Prüfung von Gesundheitszustand und Altersfeststellung)
  • Dolmetschen bei Folgeunterbringung in Wohnheimen, Wohngruppen oder Pflegefamilien
  • Dolmetschen bei weiteren medizinischen Untersuchungen
  • Dolmetschen bei Hilfeplangesprächen
  • Dolmetschen bei Ärzten und Psychologen
  • Dolmetschen bei therapeutischen Maßnahmen
  • Dolmetschen bei Krankenhausbesuchen

Dolmetscher für Beurkundungen

Beurkundungen, bei den einer oder beide Elternteile nicht ausreichend die deutsche Sprache beherrschen, gehören zu einem weiteren ganz wichtigen Aufgabenfeld.

  • Dolmetschen bei Vaterschaftsanerkennungen
  • Dolmetschen bei Aufenthaltsrechtsbestimmungsfragen
  • Dolmetschen bei Umgangsrechtsregelungen
  • Dolmetschen bei Sorgerechtsregelungen

Dolmetscher für Erziehungshilfe und Kindeswohlgefährdung

Auch bei Maßnahmen zur Unterstützung von Erziehungsschwierigkeiten bis hin zu Einsätzen in Fällen von Kindeswohlgefährdung müssen oftmals Dolmetscher hinzugezogen werden, wenn die Eltern der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind.

  • Dolmetschen bei angeschlossenen Erziehungsberatungsstellen
  • Dolmetschen bei Hilfeplangesprächen in der Familie
  • Dolmetschen bei Inobhutnahmen unter Mitwirkung der Polizei
  • Dolmetschen bei Unterbringungen in Heimen oder Pflegefamilien
  • Dolmetschen bei Klärung von Vormundschaftsfragen

Übersetzungsbüro Engin GmbH stellt Dolmetscher in allen Sprachen für Jugendämter

Bedingt durch die Herkunft der zahlreichen in Deutschland lebenden ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien gehören Sprachen wie:

zu den von Jugendämtern am meisten angefragten Sprachen.

Die Herkunft unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge macht jedoch oftmals auch den Einsatz von muttersprachlichen Dolmetschern für seltenere Sprachen wie:

  • Urdu, Hindi und Punjabi
  • Paschto, Dari und Farsi
  • Twi, Lingala, Suaheli, Mandingo, Wolof, Ibo und Yoruba erforderlich.

Für diese Sprachen und weitere können wir Ihnen den geeigneten muttersprachlichen berufserfahrenen Dolmetscher für Ihr spezielles Anliegen anbieten.

Honorar der Jugendamtdolmetscher

Das Honorar für einen Dolmetscher orientiert sich an den Sätzen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern). Bei längerfristigen oder regelmäßigen Einsätzen wie Hilfeplangesprächen, begleiteten Umgängen, etc. können jedoch auf Anfrage auch andere Konditionen vereinbart werden. Fragen Sie dazu gerne per Mail oder Telefon bei der hierfür zuständigen Projektmanagerin von uns nach.