Warum brauche ich für einen Notartermin einen Dolmetscher?

Für die Abwicklung eines Rechtsgeschäfts oder einer Willenserklärung ist per Gesetz eine notarielle Beurkundung erforderlich, damit eine Urkunde oder ein Vertragsdokument rechtswirksam werden. Für solch eine notarielle Beurkundung muss gemäß § 16 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) ein Dolmetscher hinzugezogen werden, wenn eine der beteiligten Parteien nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt.

Für welche Termine benötige ich einen Dolmetscher beim Notar?

Beispiele von Notarterminen, für die ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss:

    • Erteilung von Vollmachten wie Handlungsvollmachten, Vertretungsvollmachten, Gesamtvollmachten, Einzelvollmachten, Vorsorgevollmachten
    • Abschluss von Verträgen wie:
  • Gesellschaftsverträgen
  • Eheverträgen
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Kauf oder Verkauf von Wohn- oder Gewerbeimmobilien und Grundstücken
  • Kauf oder Verkauf von Firmenanteilen
  • Kauf oder Verkauf von Aktien
  • Gründung einer Firma oder Gesellschaft
  • Nachlassangelegenheiten wie z. B. Aufsetzen von Testamenten

Wie ist der Ablauf einer notariellen Beurkundung mit einem Dolmetscher?

Das Prozedere bei einer notariellen Beurkundung ist klar geregelt: der Notar liest den Vertrag oder die Urkunde abschnittsweise vor und der Dolmetscher überträgt danach mündlich das Vorgelesene - entweder konsekutiv oder aus dem Stehgreif - in die Sprache des Mandanten.

Vertrag oder Urkunde werden vor dem vor Protokollierungstermin vom Notar angefertigt. Für die Erbringung einer professionellen Dolmetschleistung sollte dann dem Dolmetscher vor dem Termin ein Entwurf des Dokuments zur Verfügung gestellt werden, damit er sich auf die Verdolmetschung vorbereiten kann. Denn selbst der erfahrenste Dolmetscher muss die jeweiligen juristischen Fachtermini und komplexen rechtlichen Inhalte und Zusammenhänge gründlich vorbereiten.

Wer darf bei einem Notartermin dolmetschen?

Bei Verträgen oder notariellen Urkunden handelt es sich um Rechtsdokumente, die sehr komplex sind und eine spezielle Fachsprache enthalten. Selbst für einen Muttersprachler ist es oftmals schwierig, juristische Inhalte zu verstehen, ohne die Rechtssprache und die Rechtssysteme beider Länder ausreichend zu kennen. Wenn solche Zusammenhänge dann noch verdolmetscht werden müssen, können bei Einsatz von Laien schwerwiegende Fehler und rechtliche Konsequenzen die Folge sein. Sie verfügen nicht über das erforderliche Fachwissen, um juristische Fachbegriffe korrekt zu übersetzen und eventuell zu erklären. Sie wissen oft auch nicht, dass sie wirklich alles sinngemäß und vollständig übersetzen müssen.

Dies soll durch den Einsatz vereidigter professioneller Dolmetscher sichergestellt werden. Sie haben für ihre Zulassung ihre fachliche und persönliche Eignung nachgewiesen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen alles Gesprochene vollständig, gewissenhaft und wahrheitsgetreu übertragen.

Wo finde ich einen professionellen vereidigten Notardolmetscher?

Für den Kunden ist es natürlich schwierig, die sprachliche Kompetenz eines Dolmetschers in beiden Sprachen einschätzen zu können. Als Nachweis für eine fachliche Eignung können jedoch eine abgeschlossene Sprachenausbildung, ein Diplom und vor allem eine Zulassung bei Gericht in Form einer Vereidigung dienen.

Es gibt natürlich Datenbanken wie die Dolmetscherverzeichnisse der Gerichte oder der Dolmetscherverbände, in denen qualifizierte Dolmetscher gelistet sind. Es erfordert jedoch sehr viel Zeit und Geduld, diese Datenbanken zu durchsuchen und jeden Dolmetscher einzeln zu kontaktieren, um Termine und Preise besprechen.

Dies kann Ihnen ein Sprachdienstleister wie wir abnehmen. Hier stehen Ihnen erfahrene professionelle beeidigte und öffentlich bestellte Dolmetscher für zahlreiche Sprachen zur Verfügung. Wir können nicht nur die Auswahl eines geeigneten Dolmetschers für Sie übernehmen, sondern auch alle Zusatzaufgaben wie die Anforderung der Textentwürfe oder die Übermittlung der Dolmetscherdaten an den Notar. Darüber hinaus können wir absolute Termineinhaltung garantieren, auch wenn der für Sie ursprünglich vorgesehene Dolmetscher aus Krankheitsgründen einmal ausfällt.

Was kostet ein Dolmetscher beim Notar?

Die Kosten für das Dolmetschen beim Notar werden nach Zeitaufwand berechnet, also nach Stunden oder ggfs. auch Tagen. Hierbei werden sowohl die Vorbereitungszeit, als auch die Fahrtzeit und Dauer des Termins vor Ort zugrunde gelegt. Hinzu kommen die Fahrtkosten (km-Pauschale bzw. ÖV), die sich nach der Entfernung zum Einsatzort richten.

Vorbereitungszeit und Dauer des Termins sind abhängig vom Umfang einer notariellen Urkunde bzw. eines Vertrages. Als Anhaltspunkt sollte von ca. 1 Stunde Vorbereitungszeit für ca. 7 Seiten normalen Textes ausgegangen werden. Für die Verdolmetschung an sich sollte man mit etwa 1,5 bis 2 Stunden je 10 Seiten eines Textes rechnen. Beachten Sie bitte, dass dies nichts mit der Fähigkeit oder Übertragungsgeschwindigkeit eines Dolmetschers zu tun hat, sondern mit eventuellen zusätzlichen Erläuterungen des Notars zu verschiedenen Textpassagen und Beantwortung von Fragen der beteiligten Parteien.

Grundlage für die Berechnung des Stundensatzes sind die Honorarsätze des Gesetzes über die Vergütung Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).